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Kurzstudie zum Entlassungs- und Forderungsmanagement in Krankenhäusern
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Zweck der Kurzstudie
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)1 hat der Gesetzgeber die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen ab dem 01.01.2010 geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten und können Krankenkassen wegen einer bis dato geltenden insolvenzrechtlichen Sonderregelung nicht insolvent werden und keinen Insolvenzantrag stellen. Forderungen der Klinika gegen Krankenkassen unterliegen also – ähnlich wie Forderungen gegen Kommunen, Länder und dem Bund – bisher keinem Ausfallrisiko. Unmittelbar nach Verabschiedung des GKVOrgWG hat der Chef der Kaufmännischen Krankenkasse in Hannover vor einer Pleitewelle bei den Krankenkassen gewarnt.2 Die neue Rechtslage hat für Krankenhäuser zur Folge, dass gesetzliche Krankenkassen keine sicheren Schuldner mehr sein werden. Die Klinika laufen ab dem 01.01.2010 erstmals Gefahr, Forderungsausfälle zu erleiden. Bereits während der 3-monatigen Entscheidungsfrist des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, ob eine Krankenkasse abgewickelt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird (§ 171 b Abs. 3 SGB V n.F.), werden Krankenkassen Zahlungen an Krankenhäuser nicht leisten dürfen – jedenfalls dann, wenn die üblichen insolvenzrechtlichen Grundsätze auch auf Krankenkassen anzuwenden sind. Krankenhäuser werden künftig also mehr als bisher durch ein straffes Forderungsmanagement zu vermeiden haben, dass sich Außenstände lang hinziehen.
Zusätzlich sorgt die Finanzmarktkrise ebenso wie die angespannte Lage der kommunalen Haushalte dafür, dass die Klinika nicht nur den operativen Betrieb, sondern auch die Investitionen künftig zum großen Teil aus eigener Kraft werden stemmen müssen. Um Kredite aufnehmen zu können und zur Festlegung der Kreditkonditionen, insbesondere die Höhe der Zinsen, werden Krankenhäuser sich ebenso wie andere Unternehmen auch, einem bankinternen oder sogar externen Rating unterziehen müssen. Hierbei wird auch die Bewertung der Außenstände, also der noch nicht realisierten Forderungen gegen Krankenkassen eine Rolle spielen.
Dem Forderungsmanagement der Klinika wird daher künftig eine sehr viel stärkere Bedeutung zukommen als dies bisher der Fall war. Dies war für uns Anlass, die Qualität des Forderungsmanagements bei einigen Häusern exemplarisch zu untersuchen, um festzustellen, inwieweit die Klinika auf die veränderten Anforderungen vorbereitet sind.
